Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Hypnotize LIVE GmbH (nachfolgend „Agentur", „wir" oder „uns") und unseren Geschäftspartnern (nachfolgend „Auftraggeber" oder „Kunde") im Bereich Tournee-Management, Ticketing, Live-Operations und verwandter Dienstleistungen. Mit Erteilung eines Auftrags erkennt der Auftraggeber diese AGB vollumfänglich an.
INHALTSVERZEICHNIS
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der Hypnotize LIVE GmbH, Straße der Pariser Kommune 12-16, 10243 Berlin, gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen.
(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich abzugeben. Schriftform im Sinne dieser AGB schließt Textform (z.B. E-Mail) ein.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Die Auftragsbestätigung ist maßgebend für den Inhalt des Vertrages.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel.
(4) Angaben zu unseren Leistungen (z.B. Beschreibungen, Konzepte, Kalkulationen) sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet werden.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. dem geschlossenen Einzelvertrag. Unsere Leistungen können insbesondere umfassen:
- Tournee-Planung und -Management (Strategie, Routing, Venue-Auswahl)
- Ticketing-Dienstleistungen (Pricing, VIP-Packages, Verkaufsanalysen)
- Live-Operations (Produktion, Crew-Koordination, Logistik)
- Marketing-Dienstleistungen (Kampagnen, Content-Erstellung, Werbeschaltung)
- Merchandise-Produktion und Tour-Sales
- Hospitality-Services (Reiseplanung, Hotelreservierung, Backstage-Management)
- Beratung und Konzeptentwicklung
(2) Wir sind berechtigt, Dritte (Subunternehmer) zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen einzusetzen. Wir haften für das Verschulden von Subunternehmern wie für eigenes Verschulden.
(3) Leistungsänderungen, die den Charakter der Leistung nicht wesentlich verändern und für den Auftraggeber zumutbar sind, sind gestattet. Dies gilt insbesondere für Änderungen, die aufgrund technischer, rechtlicher oder künstlerischer Anforderungen erforderlich werden.
(4) Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Erbringung unserer Leistungen erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der bevollmächtigt ist, Entscheidungen im Rahmen der Zusammenarbeit zu treffen und Freigaben zu erteilen.
(3) Der Auftraggeber gewährleistet, dass:
- alle bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind oder entsprechende Nutzungsrechte vorliegen
- künstlerische Inhalte und Auftritte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen
- erforderliche Genehmigungen, Visa und Arbeitserlaubnisse rechtzeitig eingeholt werden
- Termine und Fristen eingehalten werden
(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, sind wir berechtigt, angemessene Fristverlängerungen vorzunehmen. Entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
Wichtig: Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers entbinden uns von der Einhaltung vereinbarter Termine und berechtigen zur Anpassung der Vergütung.
§ 5 Vergütung & Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach den im jeweiligen Vertrag vereinbarten Konditionen. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- Anzahlung: 50% der vereinbarten Vergütung bei Vertragsschluss
- Restzahlung: 50% spätestens 14 Tage vor Leistungserbringung bzw. Tourstart
- Bei laufenden Dienstleistungen: Monatliche Abrechnung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung
(3) Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(5) Zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden nach Aufwand zu unseren jeweils gültigen Stundensätzen berechnet. Reisekosten, Hotelkosten und sonstige Auslagen werden nach tatsächlichem Aufwand weiterberechnet.
(6) Wir sind berechtigt, ausstehende Leistungen zurückzuhalten, bis sämtliche fälligen Forderungen beglichen sind.
§ 6 Stornierung & Absage
(1) Eine Stornierung durch den Auftraggeber ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung möglich. Im Falle einer Stornierung werden folgende Stornierungsgebühren fällig:
- Stornierung bis 90 Tage vor Veranstaltung/Tourstart: 25% der vereinbarten Vergütung
- Stornierung bis 60 Tage vor Veranstaltung/Tourstart: 50% der vereinbarten Vergütung
- Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltung/Tourstart: 75% der vereinbarten Vergütung
- Stornierung weniger als 30 Tage vor Veranstaltung/Tourstart: 100% der vereinbarten Vergütung
(2) Bereits erbrachte Teilleistungen und entstandene Auslagen (z.B. gebuchte Venues, bestellte Merchandise-Ware, geschaltete Werbung) sind unabhängig von der Stornierungsgebühr vollständig zu vergüten.
(3) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(4) Bei Absage einzelner Veranstaltungen einer Tour durch den Auftraggeber oder den Künstler sind die anteiligen Kosten sowie entstandene Stornogebühren bei Dritten vom Auftraggeber zu tragen.
§ 7 Höhere Gewalt
(1) Höhere Gewalt liegt vor bei unvorhersehbaren Ereignissen, die auch bei Anwendung der zumutbaren Sorgfalt nicht hätten abgewendet werden können. Hierzu zählen insbesondere:
- Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien
- Krieg, Terroranschläge, Bürgerkriege
- Behördliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote
- Streiks, Aussperrungen (außer im eigenen Betrieb)
- Ernsthafte Erkrankung oder Tod des Künstlers
(2) Im Falle höherer Gewalt sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit, solange und soweit die Erbringung der Leistung unmöglich oder unzumutbar ist.
(3) Bei Veranstaltungsabsagen aufgrund höherer Gewalt trägt jede Partei ihre eigenen Kosten und bereits entstandenen Aufwendungen. Bereits gezahlte Vergütungen werden – abzüglich der bereits erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten – anteilig erstattet.
(4) Die Parteien werden sich im Falle höherer Gewalt unverzüglich informieren und gemeinsam nach Lösungen suchen, insbesondere hinsichtlich einer Verschiebung von Terminen.
§ 8 Haftung & Haftungsbeschränkung
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Wir haften unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist unsere Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für:
- Entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden
- Schäden aus fehlenden oder verspäteten Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers
- Schäden aus der Nichterreichung von Verkaufszielen oder prognostizierten Ergebnissen
- Schäden durch Dritte (Venues, Ticketanbieter, Dienstleister)
Haftungshöchstgrenze: Unsere Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe der für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Netto-Vergütung begrenzt, maximal jedoch auf EUR 100.000,00 pro Schadensfall.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
(6) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren ab Entstehung des Anspruchs, soweit gesetzlich keine kürzeren Fristen vorgeschrieben sind.
§ 9 Geheimhaltung
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere:
- Geschäftliche und finanzielle Informationen (Vergütungen, Umsätze, Kalkulationen)
- Strategische Pläne, Konzepte und Tourrouten
- Persönliche Informationen über Künstler
- Vertragskonditionen mit Dritten
- Unveröffentlichte künstlerische Inhalte
(3) Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für die Dauer von fünf (5) Jahren fort.
(4) Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Informationen, die:
- bei Erhalt bereits öffentlich bekannt waren
- ohne Verschulden einer Partei öffentlich bekannt werden
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen
§ 10 Nutzungsrechte & Lizenzen
(1) An allen von uns erstellten Konzepten, Designs, Texten, Grafiken und sonstigen Arbeitsergebnissen behalten wir bis zur vollständigen Bezahlung sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte.
(2) Mit vollständiger Bezahlung räumen wir dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vereinbarten Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Zweck ein. Eine weitergehende Nutzung bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
(3) Wir sind berechtigt, die Zusammenarbeit und die erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken zu nennen und entsprechende Materialien für unser Portfolio und unsere Eigenwerbung zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
(4) Der Auftraggeber stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Materialien geltend gemacht werden.
§ 11 Datenschutz
(1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
(2) Soweit wir im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeiten, werden die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abschließen.
(3) Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 12 Vertragslaufzeit & Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Bei projektbezogenen Aufträgen endet der Vertrag mit Abschluss des Projekts.
(2) Bei Dauerschuldverhältnissen gilt, sofern nicht anders vereinbart, eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt drei (3) Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz Abmahnung wiederholt verletzt
- über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird
- eine Partei ihre Zahlungen einstellt
(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(5) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die Parteien verpflichtet, alle erhaltenen vertraulichen Unterlagen zurückzugeben oder deren Vernichtung zu bestätigen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort für alle Leistungen ist Berlin.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des internationalen Privatrechts.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel.
(6) Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestandteile.
Kontakt für Fragen zu diesen AGB:
Hypnotize LIVE GmbH
E-Mail: info@hypnotize-live.de